B.T. Gruppe – Geschäftsbereich Gartenbau Inhaber: Bejan Beyazdemir, Schkeuditzer Straße 32, 12627 Berlin
Stand: August 2026
Mit diesen Geschäftsbedingungen möchten wir klar und nachvollziehbar festhalten, wie wir unsere Aufträge vorbereiten, durchführen und abrechnen. Sie ergänzen unsere Angebote, Leistungsverzeichnisse und Verträge und schaffen eine verlässliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit unseren Kunden.
§ 1 Für welche Aufträge unsere AGB gelten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden wir, die B.T. Gruppe, Inhaber Bejan Beyazdemir, für unsere Garten- und Landschaftsbauarbeiten sowie für die von uns angebotenen Pflege-, Pflaster-, Erd-, Bepflanzungs-, Zaun- und Außenanlagenarbeiten. Die Bezeichnung „B.T. Gruppe Gartenbau" ist ein Geschäftsbereich unseres Unternehmens und keine eigenständige Gesellschaft; Vertragspartner ist stets das vorgenannte Einzelunternehmen.
Diese AGB gelten für unsere Verträge mit privaten, gewerblichen und sonstigen Auftraggebern, soweit im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde. Individuelle Vereinbarungen in unserem Angebot, Leistungsverzeichnis, Auftrag oder Vertrag gehen diesen AGB vor.
§ 2 Unsere Angebote und der Vertragsabschluss
Unsere Angebote erstellen wir auf Grundlage der uns bekannten Angaben, der Besichtigung vor Ort und der zum Angebotszeitpunkt erkennbaren Verhältnisse. Soweit wir im Angebot keine feste Bindungsfrist nennen, bleibt das Angebot freibleibend. Ein Auftrag kommt insbesondere durch Ihre Annahme unseres Angebots, eine Auftragsbestätigung, einen unterzeichneten Vertrag oder einen entsprechend abgestimmten Beginn der Arbeiten zustande.
§ 3 Was zu unserem Leistungsumfang gehört
Welche Arbeiten wir ausführen, ergibt sich aus unserem Angebot, dem Leistungsverzeichnis, den vereinbarten Plänen und dem jeweiligen Auftrag. Wir führen nur die dort beschriebenen Leistungen zu den vereinbarten Konditionen aus. Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten sind und später zusätzlich gewünscht oder aufgrund der tatsächlichen Baustellensituation erforderlich werden, behandeln wir als Zusatz- oder Nachtragsleistungen.
§ 4 Änderungen und zusätzliche Arbeiten
Bei Garten- und Bauprojekten können sich während der Ausführung Änderungen ergeben, die bei der Angebotserstellung nicht erkennbar waren. Dazu gehören beispielsweise unbekannte Fundamente, Leitungen, ungeeignete Bodenverhältnisse, zusätzliche Entsorgungsmengen oder notwendige Anpassungen des Unterbaus. Soweit dadurch zusätzliche Leistungen erforderlich werden, stimmen wir diese nach Möglichkeit vor der Ausführung mit dem Auftraggeber ab und rechnen sie gesondert ab.
§ 5 Unsere Preise und Abrechnung
Für unsere Leistungen gelten die Preise aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich unsere Preise als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich unsere Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei Einheitspreisen rechnen wir grundsätzlich die tatsächlich ausgeführten und nachgewiesenen Mengen ab. Pauschalpreise gelten für den ausdrücklich beschriebenen Leistungsumfang. Ändert sich dieser Umfang, können zusätzliche Leistungen gesondert berechnet werden.
§ 6 Abschlags- und Schlusszahlungen
Bei größeren oder länger laufenden Projekten können wir entsprechend dem Baufortschritt Abschlagszahlungen vereinbaren oder verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt auch für vereinbarte Materialbeschaffungen oder bereits erbrachte Teilleistungen. Rechnungen sind innerhalb der auf unserer Rechnung oder im Vertrag genannten Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Gegen unsere Forderungen kann der Auftraggeber nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Was wir vom Auftraggeber benötigen
Damit wir unsere Arbeiten ordnungsgemäß durchführen können, benötigen wir einen rechtzeitigen und ausreichenden Zugang zur Baustelle bzw. zum Grundstück. Der Auftraggeber informiert uns über bekannte Strom-, Wasser-, Gas-, Telekommunikations-, Bewässerungs- oder sonstige Leitungen sowie über Drainagen, Fundamente, Altlasten und bekannte Besonderheiten des Grundstücks. Erforderliche Genehmigungen oder Zustimmungen von Eigentümern, Nachbarn oder Behörden sind vom Auftraggeber einzuholen, sofern wir deren Beschaffung nicht ausdrücklich übernommen haben.
§ 8 Termine, Wetter und nicht vorhersehbare Verzögerungen
Wir planen unsere Projekte so, dass vereinbarte Termine möglichst eingehalten werden. Garten- und Landschaftsbauarbeiten sind jedoch teilweise stark von Witterung und Bodenverhältnissen abhängig. Frost, Starkregen, extreme Hitze, aufgeweichte Böden, Lieferverzögerungen, behördliche Maßnahmen oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände können den Arbeitsablauf verschieben. In solchen Fällen verlängert sich die Ausführungszeit angemessen. Über wesentliche Verzögerungen informieren wir den Auftraggeber.
§ 9 Materialien und natürliche Abweichungen
Wir verwenden die im Auftrag vereinbarten Materialien. Bei Naturstein, Holz, Pflanzen, Erde, Kies, Splitt und anderen Naturprodukten sind Unterschiede in Farbe, Struktur, Form, Maserung, Körnung oder Wuchs normal. Solche natürlichen und branchenüblichen Abweichungen lassen sich nicht vollständig vermeiden und stellen für sich allein keinen Mangel dar. Müssen vereinbarte Materialien ersetzt werden, stimmen wir technisch oder optisch relevante Alternativen mit dem Auftraggeber ab.
§ 10 Pflanzen, Anwuchs und Pflege
Pflanzen sind lebende Naturprodukte und reagieren auf Standort, Witterung, Boden, Bewässerung und Pflege. Nach Übergabe liegt die laufende Bewässerung und Pflege beim Auftraggeber, soweit wir nicht ausdrücklich eine Pflegeleistung übernommen haben. Eine besondere Anwuchs- oder Entwicklungsgarantie übernehmen wir nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Hinweise, die wir zur Bewässerung, Pflege oder zum Rückschnitt geben, sollten eingehalten werden.
§ 11 Aufmaß und tatsächliche Mengen
Bei Leistungen, die nach Quadratmetern, laufenden Metern, Kubikmetern, Tonnen, Stückzahlen oder Stunden angeboten werden, ist für die Schlussabrechnung grundsätzlich die tatsächlich ausgeführte Menge maßgeblich, sofern keine verbindliche Pauschale vereinbart wurde. Unsere Aufmaße und Leistungsnachweise dienen der nachvollziehbaren Abrechnung der ausgeführten Arbeiten.
§ 12 Fertigstellung und Abnahme
Nach Fertigstellung übergeben wir die vereinbarten Arbeiten an den Auftraggeber und bitten um zeitnahe Abnahme. Kleinere Restarbeiten oder unwesentliche Mängel können in einem Abnahmeprotokoll festgehalten werden und stehen einer Abnahme nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht zwingend entgegen. Festgestellte berechtigte Mängel bearbeiten wir innerhalb einer angemessenen Frist.
Nach Fertigstellung der Arbeiten können wir den Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme auffordern. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB).
Ist der Auftraggeber Verbraucher, treten diese Rechtsfolgen nur ein, wenn wir ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen haben.
§ 13 Mängel und Gewährleistung
Für unsere Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre und bei sonstigen Werkleistungen zwei Jahre, jeweils ab Abnahme (§ 634a BGB). Gegenüber Verbrauchern verkürzen wir diese Fristen nicht.
Sollte ein Mangel auftreten, bitten wir den Auftraggeber, uns diesen möglichst zeitnah mitzuteilen und uns Gelegenheit zu geben, die betreffende Leistung zu prüfen und – soweit erforderlich – nachzubessern.
§ 14 Unsere Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleiben unberührt. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen werden durch diese AGB nicht eingeschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 15 Eigentum an gelieferten Materialien
Materialien, die wir auf die Baustelle liefern und die noch nicht fest mit dem Grundstück oder Bauwerk verbunden wurden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung unser Eigentum, soweit dies rechtlich zulässig ist. Für bereits fest eingebaute oder mit dem Grundstück verbundene Materialien gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 16 Kündigung eines Auftrags
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Arbeiten jederzeit kündigen. Kündigt er, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen.
Es wird vermutet, dass uns danach fünf Prozent der auf den noch nicht erbrachten Teil der Arbeiten entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen (§ 648 BGB). Sowohl dem Auftraggeber als auch uns bleibt der Nachweis eines abweichenden Betrags unbenommen.
Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits ausgeführte Arbeiten sowie nach den gesetzlichen Regeln abrechenbare Kosten, Materialien und Leistungen werden entsprechend berücksichtigt.
§ 17 VOB/B und VOB/C
Bei geeigneten Bauaufträgen können wir mit dem Auftraggeber die Anwendung der VOB/B und technischer Regelungen der VOB/C vereinbaren. Diese gelten jedoch nur dann als Vertragsbestandteil, wenn sie im jeweiligen Auftrag oder Bauvertrag ausdrücklich und wirksam einbezogen wurden. Bei Verträgen mit Verbrauchern beachten wir die hierfür geltenden besonderen Anforderungen.
§ 18 Verträge mit Verbrauchern und Widerruf
Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb unserer Geschäftsräume – etwa bei einem Vor-Ort-Termin auf dem Grundstück des Auftraggebers – oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen, steht dem Verbraucher regelmäßig ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu.
In diesen Fällen stellen wir dem Verbraucher vor Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular in Textform zur Verfügung. Die Widerrufsbelehrung ist diesen AGB als gesonderte Anlage beigefügt und Bestandteil unserer Vertragsunterlagen.
Soll mit den Arbeiten bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, ist hierfür ein ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers in Textform erforderlich. Wir stellen hierfür ein gesondertes Formular zur Verfügung.
§ 19 Datenschutz
Personenbezogene Daten unserer Kunden und Ansprechpartner behandeln wir vertraulich und verarbeiten sie nur, soweit dies für Anfrage, Angebot, Auftragsdurchführung, Abrechnung, Dokumentation oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Weitere Informationen enthält unsere gesonderte Datenschutzerklärung.
§ 20 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 21 Schlussbestimmungen
Für unsere Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
